- Übernahmen der bisher überprüften Franchiseunternehmen können als positiv bezeichnet werden
- Leasingvertragsbestand wird durch Stichprobenprüfung und Nachweis der Zahlungseingänge von Leasingnehmern validiert
- Geschäftsmodell und Geschäftsorganisation bis dato ohne wesentliche Auffälligkeiten
Baden-Baden, den 20. Oktober 2020: Die grenke AG, globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen, informiert über einen vorläufigen Zwischenstand der vom Aufsichtsrat der grenke AG beauftragten Prüfungen. Warth & Klein Grant Thornton (WKGT) ist mit der Überprüfung der Vorteilhaftigkeit und Marktüblichkeit der Übernahme von Franchise-Unternehmen befasst. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) hat ihre Prüfungshandlungen im Rahmen der Tätigkeit als Abschlussprüfer deutlich ausgeweitet. Vorrangig werden die Existenz des Zahlungsmittelbestandes und des Leasinggeschäftes validiert. Außerdem findet eine Überprüfung ausgewählter Aspekte der Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebs sowie bestimmter Geschäftsprozesse statt.
Da die Prüfungshandlungen noch nicht abgeschlossen sind, liegen – mit Ausnahme des Teilberichtes zum Nachweis über die Zahlungsmittel anhand der Kontoguthaben– noch keine Zwischenberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor. In dieser Mitteilung geben daher der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der grenke AG ihre Einschätzung auf Basis erster Zwischenergebnisse und der laufenden Statusmitteilungen der beauftragten Prüfer.
„In den letzten Wochen wurde sehr fokussiert an den Prüfungen gearbeitet. Ich bin zuversichtlich, dass alle Untersuchungen schnellstmöglich abgeschlossen werden. Gleichzeitig geht unser Blick nach vorne. Wir nutzen diese Situation auch als Chance und arbeiten an einem Zukunftsbild, das vor allem den gestiegenen Erwartungen an Governance und Transparenz unseres stark gewachsenen Unternehmens gerecht wird“, kommentierte Antje Leminsky, Vorstandsvorsitzende der grenke AG.
Vorstandsmitglied Sebastian Hirsch: „Wir wollen den finalen Prüfungsergebnissen nicht vorgreifen. Wir werden daher erst abschließend darüber berichten, wenn die Ergebnisse validiert und belegt wurden. Gleichzeitig möchten wir aber über den derzeitigen Stand informieren. Überdies prüfen wir selbst verschiedene Optionen für eine Weiterentwicklung des Franchisemodells. Auch hier wollen wir schnell vorankommen.“
Übernahmen der bisher überprüften Franchiseunternehmen können als positiv bezeichnet werden
WKGT hat Informationen zu sämtlichen Franchiseübernahmen erhalten und überprüft zunächst vier ausgewählte Transaktionen zwischen 2008 und 2018 detailliert. Nach 2018 ist keine weitere Übernahme erfolgt. Bei diesen vier Übernahmen handelt es sich um die größten Übernahmen, die zusammengenommen rund 60 Prozent der gezahlten Kaufpreise für alle bisher erworbenen Franchise-Gesellschaften umfassen. Die Nachweise für die Auszahlungen der Kaufpreise der untersuchten Franchiseübernahmen wurden erbracht und werden abschließend überprüft.
WKGT hat dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ihre vorläufigen Zwischenergebnisse mitgeteilt. Danach generieren die seit 2008 übernommenen Franchiseunternehmen zusammengenommen für den Konzern Ergebnisbeiträge. Diese Ergebnisbeiträge fallen zum einen direkt in den einzelnen Landesgesellschaften und zum anderen auch in anderen Konzerngesellschaften an. Insgesamt liegen diese im Rahmen von Ergebniserwartungen, die eine Investition in Beteiligungen rechtfertigen. Die Übernahmen können daher als für den grenke Konzern positiv bezeichnet werden.
Ausgangspunkt der Kaufpreisfindung war ein sogenanntes Multiplikator-Verfahren, das eine allgemein übliche Methode zur Unternehmensbewertung darstellt. Dieses Verfahren wurde grundsätzlich zu Beginn der Franchisepartnerschaft im Rahmen einer Kaufoption beschrieben. Dabei wurde der potenzielle künftige Gewinn eines Franchiseunternehmens auf Basis der Neugeschäftsentwicklung des Unternehmens ermittelt und mit einem Multiplikator multipliziert. Der Multiplikator wurde marktorientiert ab-geleitet, in den jüngeren Fällen aus dem Mittelwert des grenke-KGVs (Kurs-Gewinn-Verhältnis) und des EUROSTOXX50. Auf diese Bewertung wurde in der Regel ein Abschlag von 25 Prozent vorgesehen. Somit enthält das Verfahren Spezifika, die dem Geschäftsmodell und der Ausrichtung auf junge, stark wachsende Unternehmen Rechnung tragen. Eine derartige Vorgehensweise zur Kaufpreisfindung für die Franchiseunternehmen wird deshalb von WKGT als grundsätzlich sinnvoll bezeichnet.
Leasingvertragsbestand wird über Stichprobe geprüft und Zahlungseingänge von Leasingnehmern werden nachvollzogen
KPMG stimmt die Zahlungseingänge der Leasingnehmer zum 1. Juli 2020, 1. August 2020 und 1. Oktober 2020 in den wirtschaftlich größten Märkten Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Portugal ab. Das schließt neben der Validierung des Zahlungseingangs auch die Verbuchung sowie den entsprechenden Abgleich in der Vertragsdatenhaltung ein. Je Stichtag umfassen die Zahlungseingänge für die genannten Länder zum 1. Juli 2020 in Summe 353,0 Mio. EUR, zum 1. August 2020 in Summe 59,6 Mio. EUR und zum 1. Oktober 2020 in Summe 383,3 Mio. EUR.
Die Bezahlung der Leasingraten erfolgt bei grenke in der Regel direkt durch den Leasingnehmer an grenke, wobei grenke konzernweit bei 90,2% der Leasingverträge per Lastschriftverfahren unmittelbar von den Bankkonten der Leasingkunden einzieht.
Daneben analysiert KPMG in einer ersten Zufallsstichprobe die Existenz der Leasingverträge auf Einzelfallbasis. Wesentliche Vertragsdokumente und ausgewählte Zahlungen der Stichprobe werden überprüft. Darüber hinaus wurden Leasingnehmer direkt von KPMG angeschrieben, um den Leasingvertrag sowie die ausstehenden Leasingraten zu bestätigen.
Geschäftsmodell und Geschäftsorganisation bis dato ohne wesentliche Auffälligkeiten
Die Überprüfung der Geschäftsorganisation durch KPMG umfasst u.a. den Umgang mit Rechtsfällen und Kundeneinwänden, KYC (Know Your Customer), Geldwäsche- und Betrugsprävention. Zum derzeitigen Stand sind keine wesentlichen Auffälligkeiten im Geschäftsmodell und der Geschäftsorganisation erkennbar. Die Anzahl der Rechtsfälle bewegt sich - gemessen am Geschäftsvolumen wie auch an der Anzahl der Transaktionen des kleinteiligen Mengengeschäfts - auf niedrigem Niveau.
Nachweis der Zahlungsmittel anhand der Kontoguthaben abgeschlossen
KPMG hat auch mit Bezug auf den Nachweis von Zahlungsmitteln seine Prüfungen weit über das gesetzlich und aufsichtsrechtlich erforderliche Maß intensiviert. Der erste Teilbericht über die vorgezogene Prüfung der Guthaben bei Kreditinstituten und auf Zentralbankkonten zum 30.Juni 2020 und 15.September 2020 wurde am 14. Oktober 2020 finalisiert. In diesem wurden die Guthaben durch Bankbestätigungen seitens KPMG mit 99,4 Prozent zum 30. Juni 2020 und 99,2 Prozent zum 15. September 2020 bestätigt.
Bereits am 5. Oktober 2020 hatte die grenke AG mitgeteilt, dass auch die Bankguthaben des Grenke Konzerns durch KPMG zu über 98 Prozent belegt wurden. Siehe Pressemitteilung hier.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
grenke AG
Team Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Telefon: +49 7221 5007-204
E-Mail: [email protected]
Internet: www.grenke.de
Pressekontakt
Stefan Wichmann
Executive Communications Consulting
Alfred-Bierwirth-Weg 2
D-53572 Unkel (b. Bonn)
Telefon: +49 22 24 98 77 98
E-Mail: [email protected]
Mobil: +49 (0) 171 20 20 300